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   BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77   

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BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77 (https://dejure.org/1979,1709)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1979 - 5 B 57.77 (https://dejure.org/1979,1709)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1979 - 5 B 57.77 (https://dejure.org/1979,1709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Verkündung des Urteils in der mündlichen Verhandlung durch die Zustellung - Prozessuale Folgen der Überschreitung der Zweiwochenfrist für die richterliche Unterschrift unter die der Geschäftsstelle übergebenen Urteilsformel - Frist für die Abfassung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67

    Geltendmachung der Nichteinhaltung des § 116 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77
    Nach der Rechtsprechung wäre hierfür in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO die Übergabe der von den beteiligten Richtern unterschriebenen Urteilsformel erforderlich gewesen (Beschlüsse vom 24. August 1970 - BVerwG 1 B 129.67 - [Buchholz 310, § 116 VwGO Nr. 4] und 24. Juni 1971 [BVerwGE 38, 220] sowie Urteil vom 11. November 1971 [BVerwGE 39, 51]).

    Eine Überschreitung der Zweiwochenfrist könnte nur unter besonderen Voraussetzungen die Revision oder deren Zulassung begründen (Beschlüsse vom 24. August 1970 - a.a.O. - und vom 6. September 1976 - BVerwG 4 B 128.76 - und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77
    Ein Urteil beruht aber dann nicht auf einer Überschreitung der in § 116 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Frist, wenn es - wie hier geschehen - noch am Tage der Verhandlung jedenfalls beschlossen wurde (Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 22.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 6]).
  • BVerwG, 06.09.1976 - 4 B 128.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77
    Eine Überschreitung der Zweiwochenfrist könnte nur unter besonderen Voraussetzungen die Revision oder deren Zulassung begründen (Beschlüsse vom 24. August 1970 - a.a.O. - und vom 6. September 1976 - BVerwG 4 B 128.76 - und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77
    Nach der Rechtsprechung wäre hierfür in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO die Übergabe der von den beteiligten Richtern unterschriebenen Urteilsformel erforderlich gewesen (Beschlüsse vom 24. August 1970 - BVerwG 1 B 129.67 - [Buchholz 310, § 116 VwGO Nr. 4] und 24. Juni 1971 [BVerwGE 38, 220] sowie Urteil vom 11. November 1971 [BVerwGE 39, 51]).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77
    Von einer nach der Rechtsprechung aus einer ungewöhnlich verzögerten Urteilsabfassung sich ergebenden Gefahrenlage, die die Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe beeinträchtigen könnte (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1]) kann danach im vorliegenden Falle nicht ausgegangen werden.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77
    Von einer nach der Rechtsprechung aus einer ungewöhnlich verzögerten Urteilsabfassung sich ergebenden Gefahrenlage, die die Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe beeinträchtigen könnte (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1]) kann danach im vorliegenden Falle nicht ausgegangen werden.
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77
    Von einer nach der Rechtsprechung aus einer ungewöhnlich verzögerten Urteilsabfassung sich ergebenden Gefahrenlage, die die Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe beeinträchtigen könnte (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1]) kann danach im vorliegenden Falle nicht ausgegangen werden.
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77
    Von einer nach der Rechtsprechung aus einer ungewöhnlich verzögerten Urteilsabfassung sich ergebenden Gefahrenlage, die die Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe beeinträchtigen könnte (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1]) kann danach im vorliegenden Falle nicht ausgegangen werden.
  • BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77
    Nach der Rechtsprechung wäre hierfür in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO die Übergabe der von den beteiligten Richtern unterschriebenen Urteilsformel erforderlich gewesen (Beschlüsse vom 24. August 1970 - BVerwG 1 B 129.67 - [Buchholz 310, § 116 VwGO Nr. 4] und 24. Juni 1971 [BVerwGE 38, 220] sowie Urteil vom 11. November 1971 [BVerwGE 39, 51]).
  • BVerwG, 19.12.1975 - VI CB 28.74
    Auszug aus BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77
    Das ist ein Monat nach Abschluß der vom Flurbereinigungsgericht in der Zeit vom 15. März bis 24. März 1977 durchgeführten auswärtigen Sitzungen, deren verfahrensrechtliche Aufbereitung und Erledigung wegen der umfangreichen Ortsbesichtigungen und Beweisaufnahmen einen gewissen Zeitaufwand erforderte; außerdem sieht die Verwaltungsgerichtsordnung keine starre Frist für die Abfassung der Entscheidungsgründe vor (Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 28.74 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 23]).
  • BVerwG, 29.08.1973 - VI B 58.73
  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

    Denn selbst wenn man von dem späteren Zeitpunkt ausgeht und insoweit einen Verstoß gegen die genannten Bestimmungen annimmt, kann die Entscheidung nicht auf diesem Verstoß beruhen, da das Urteil selbst ausweislich der mit Datum versehenen Urteilsformel bereits am 19. April 1982 beschlossen worden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 5. September 1979 - BVerwG 5 B 57.77 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 13).

    Jedenfalls würde ein Verstoß allein gegen die Zweiwochenfrist der §§ 116 Abs. 2, 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO nicht dazu führen, daß überhaupt kein wirksames Urteil vorläge; es würde sich allein um einen Verfahrensfehler handeln, der unter bestimmten - hier nicht gegebenen - Umständen zur Aufhebung eines Urteils führen könnte (vgl. Beschluß vom 5. September 1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe die Vorschrift des § 116 Abs. 2 VwGO verletzt, weil sein aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. November 1979 erlassenes Urteil der Geschäftsstelle erst am 28. Februar 1980 übergeben worden sei, rechtfertigt die Aufhebung des angefochtenen Urteils nicht, weil weder dargelegt noch sonst erkennbar ist, daß das Urteil auf dem Mangel beruhen kann(Beschluß vom 5. September 1979 - BVerwG 5 B 57.77 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 13 S. 5 [6] mit weit. Nachw.).

    Eine Verzögerung der Urteilsabfassung kann allerdings außerdem im Rahmen des absoluten Revisionsgrundes des § 138 Nr. 6 VwGO von Bedeutung sein (Beschluß vom 5. September 1979 - a.a.O. S. 7 mit weit. Nachw.).

  • BVerwG, 11.05.1987 - 9 B 86.87

    Verfahrensmangel durch verspätete Zustellung eines Urteils nach der mündlichen

    Auf einem Verstoß gegen diese Vorschriften kann aber ein Urteil - wegen der zeitlich nachfolgenden Abfassung der Urteilsgründe - in aller Regel dann nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO beruhen, wenn es noch am Tage der mündlichen Verhandlung beschlossen worden ist (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.74 - BVerwGE 49, 61, ferner Beschluß vom 5. September 1979 - BVerwG 5 B 57.77 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 07.08.1981 - 8 B 70.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Von einer "aus einer ungewöhnlich verzögerten Urteilsabfassung sich ergebenden Gefahrenlage, die die Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe beeinträchtigen könnte" (vgl. Beschluß vom 5. September 1979 - BVerwG 5 B 57.77 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 13 S. 5 [7]), kann offensichtlich keine Rede sein.
  • BVerwG, 07.08.1981 - 8 B 72.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Von einer "aus einer ungewöhnlich verzögerten Urteilsabfassung sich ergebenden Gefahrenlage, die die Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe beeinträchtigen könnte" (vgl. Beschluß vom 5. September 1979 - BVerwG 5 B 57.77 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 13 S. 5 [7]), kann offensichtlich keine Rede sein.
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